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Die Gerichtsverhandlung

Die drei Kutscher gingen an einen der Gitterwagen und zerrten eine Frau mit langen blonden Haaren
heraus. Sie trug Jeans, Stiefel und einen recht dünnen schwarzen Wollpullover. Ihre Hände waren mit
einem Schal auf den Rücken gefesselt. Die Frau wurde vor das Gericht auf einen Stuhl gesetzt und der
Schal an ihren Händen entfernt. Dann begann die Richterin, die Anklageschrift zu verlesen. Der Frau
wurde vorgeworfen, in einem Wollgeschäft einen ganz dicken Mohairpullover gestohlen zu haben.

"Was hast Du zu Deiner Verteidigung zu sagen, gibst Du die Anschuldigungen zu?" sprach die Richterin
mit einer sehr weichen und liebevollen Stimme. "Hohes Wollgericht", begann die Angeklagte. "Ich gebe
zu, daß ich den Pullover habe stehlen wollen. Aber es ist so. Ich trage unheimlich gerne schöne Pullover,
kann mir aber die guten und teuren nicht leisten, weil ich nicht viel Geld verdiene. Außerdem habe ich
keinen Mann und muß noch drei Kinder ernähren. Da ist es in dem Geschäft ganz einfach über mich
gekommen. Ich konnte nicht widerstehen. Mein Inneres hat mich förmlich dazu gezwungen, den
Pullover mitzunehmen."

"Hier kann ich aber lesen, daß dies nicht der erste Vorfall dieser Art war", bemerkte die Richterin. "Du
bist schon zweimal beim Stehlen von Wollsachen erwischt worden." "Ja, das stimmt", antwortete die
Angeklagte. "Es war aber immer der gleiche Grund."

"Dann dürfte die Sachlage klar sein", sprach die Richterin. "In anderen Ländern werden Dieben die
Hände abgehackt. So grausam wollen wir jedoch nicht ganz sein. Dann könntest Du Dich nicht mehr um
Deine Kinder kümmern und das ist nicht gut." Die Richterin rief ihre Beisitzer zu sich. Sie
beratschlagten kurz, dann sprach die Richterin das Urteil.

"Im Namen des Wollvolkes ergeht folgendes Urteil: Die Angeklagte wird zu vier Wochen verschärfter Haft in einem
Wollgefängnis verurteilt. Ort und Zeitpunkt werden noch festgelegt. In dieser Zeit ist sie, außer zu den Mahlzeiten,
ständig mit Norwegersocken geknebelt zu halten, damit sie sich über ihre Vergehen Gedanken machen kann und ihre
Gedanken nicht durch Geschwätz mit anderen Mitgefangenen gestört werden. Die Angeklagte arbeitet täglich zehn
Stunden unentgeltlich an den Stickmaschinen und muß pro Tag mindestens fünf Pullover oder vergleichbare
Wollkleidung fertigen. Nach diesen zehn Stunden Arbeit ist Ruhezeit angeordnet, die die Angeklagte in völliger
Dunkelheit verbringt. Zu diesem Zweck ist sie in einem oder mehreren dicken Wollschlafsäcken mit verbundenen Augen
auf ihr Bett zu fixieren. Nach Ablauf der vier Wochen bekommt die Angeklagte acht Wollkleidungsstücke ihrer Wahl
als Entschädigung für ihre Arbeit während der Haft. Nimmst Du das Urteil an?"

Sichtlich geschockt saß die Angeklagte auf ihrem Stuhl. "Da kein Widerspruch möglich ist, bleibt mir
nichts anderes übrig. Ich will die Haft so schnell wie möglich antreten, damit ich es bald hinter mir
habe", antwortete die Angeklagte. Meine Kinder sind zur Zeit bei ihrer Großmutter.

"Dann können wir gleich beginnen. Es wird sich hier sicherlich im Saal jemand finden, der ein
entsprechendes Wollgefängnis zu bieten hat. Bis dahin kommst Du in Verwahrung", sagte die Richterin.
Mit einer Handbewegung rief sie einen der Kutscher zu sich und gab ihm Instruktionen. Der Kutscher
ging zur Verurteilten hin, nahm sie am Arm und führte sie auf die andere Seite der Bühne. Dort warteten
schon drei Wollmäuse, um die Verurteilte in Empfang zu nehmen.

Zunächst wurde sie in einen ganz dicken Norwegerpullover gesteckt. Dann bekam sie ganz dick
gepolsterte Ellenbogengelenkschoner angezogen. Die Wollmäuse fesselten sodann ihre Hände mit einem
langen Schal vor ihrem Bauch, jedoch so, daß sie ihre Hände bis zu den Hüften nach hinten bewegen
konnte. Dann bekam die Verurteilte ihre Ellenbogen auf dem Rücken zusammengebunden. Der Schal
über ihren Bauch wurde fest gespannt. Dann sah ich, wie ein Seil von der Decke herabgelassen wurde.
Das Ende des Seils wurde an ihrer Ellenbogenfesselung befestigt und wieder nach oben gezogen, bis die
Verurteilte nur noch auf den Zehenspitzen stehen konnte. Dies muß eine verdammt unangenehme
Stellung sein. Dagegen war meine Stellung noch so richtig bequem.

Die folgenden Fälle, die verhandelt wurden, waren bei weiten nicht so interessant wie der erste. Dann
wurde ein Mann herbeigeführt, dem zur Last gelegt wurde, Pullover seiner Frau vorsätzlich mit falschem
Waschmittel und bei falscher Temperatur gewaschen zu haben. Die Beweisstücke lagen fein säuberlich
sortiert vor der Richterin auf dem Tisch. Der Angeklagte bestritt alle Vorwürfe. Er habe es nur gut
gemeint und seiner Frau bei der Wäsche helfen wollen. Daß die Pullover eingegangen seien, sei auf einen
Fehler im Programm der Waschmaschine zurückzuführen.

Das Gericht ließ jedoch die Argumente des Angeklagten nicht gelten, denn er hätte wissen müssen, daß
man Wolle vorzüglich mit der Hand wäscht. Alle Unschuldsbeteuerungen halfen nichts. Das Gericht zog
sich zu einer sehr langen Beratung zurück. Anschließend wurde noch einmal die Frau des Angeklagten
gehört. Sie behauptete wiederum, ihr Mann hätte die Pullover absichtlich falsch gewaschen, weil er
Wolle nicht ausstehen könne. Nach einer nochmaligen Beratung fällte das Gericht sein Urteil. Die
Vorsitzende sprach:

"Im Namen des Wollvolkes ergeht folgendes Urteil: "Der Angeklagte wird zu einem dreiwöchigen Aufenthalt in einer
Wollklinik verurteilt. In dieser Zeit soll versucht werden, ihn von seiner Abneigung gegen Wolle zu heilen. Ist nach drei
Wochen kein Erfolg erkennbar, so wird der Aufenthalt um weitere drei Wochen verlängert. Stellt sich auch nach dieser
Verlängerungszeit kein Erfolg ein, so ist der Angeklagte zu schwerster Wollarbeit heranzuziehen, bis er zur Einsicht
kommt. Noch hier und heute soll seine Behandlung beginnen."

Ich hatte schon viel gehört und erfahren. Aber von der Existenz einer 'Wollklinik' wußte ich nichts. Was
sollte das sein und wie und was wurde dort 'behandelt'? Ich sollte es später erfahren.

Damit war die Gerichtsverhandlung zu Ende. Der letzte Verurteilte stand noch immer fassungslos vor
dem Gericht, als ihn zwei Wollmäuse bei den Armen packten und in eine Zelle brachten, die am
vorderen Bühnenrand aufgebaut war.

Die Richterin und ihre Gefolgschaft standen auf und verließen die Bühne, der Vorhang wurde
geschlossen. Wollmäuse kamen herein, ließen die erste Verurteilte von der Decke herab und steckten sie
zu dem Mann in die Zelle am Bühnenrand.

Dann wurden wir von den bei uns stehenden Wollmäusen von unseren Wasserträgern befreit:. Eine Frau
im langen Wollmantel kam herein und schloß nach und nach die Schlösser auf, die uns alle am Boden
festhielten. Die Fußschellen mußte ich anbehalten. Zusätzlich wurden meine Hände mit normalen
Handschellen auf den Rücken gefesselt.

Danach führte mich "meine" Wollmaus wieder zurück an den Tisch. Angie, Nena und Peter saßen auch
wieder auf ihren Plätzen. Da ich immer noch geknebelt war und die drei Wollmasken trug, konnte ich
nicht fragen, wo sie sich während der Gerichtsverhandlung rumgetrieben hatten. Es machte auch
niemand Anstalten, mich von meinen Fesseln oder dem Knebel zu befreien. Ich fügte mich meinem
Schicksal.

Im Verlauf des Abends wurden noch einige mehr oder weniger interessante Vorführungen gezeigt. Unter
anderem wurde eine breite Palette von Kechheitsgürteln sowohl für Frauen als auch für Männer gezeigt.
Meine Begleiter ignorierten mich den ganzen Abend über total. Als das offizielle Programm beendet war,
meinte Angie, daß es jetzt auch an der Zeit sei, zu gehen. Sie hätte heute Abend noch einiges zu tun.

Angie stand auf und ging zu der Frau im langen schweren Wollmantel, die den ganzen Abend über von
Tisch zu Tisch gelaufen war und sich nach dem Wohlbefinden der Gäste erkundigt hatte. Nach einem
kurzen Gespräch kam sie wieder zurück und bat uns, ihr zu folgen.

Wir verließen das Lokal und ich staunte nicht schlecht, als wir an unserem Auto ankamen. Am Auto
standen vier Wollmäuse, die die beiden Verurteilten bei sich hatten, die die ganze Zeit im Käfig auf der
Bühne waren. Peter öffnete den Kofferraum seines Wagens und die Wollmäuse steckten den Mann und
die Frau hinein. An Gegenwehr der beiden war nicht zu denken, denn sie waren gut gefesselt. Wollte
Angie die beiden vielleicht mitnehmen? Dann wurde ich von meinen Fuß- und Handschellen befreit und
durfte neben Peter auf dem Beifahrersitz Platz nehmen. Die Frauen stiegen hinten ein
.

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